Änderungen von A1 zu A1
| Ursprüngliche Version: | A1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 06.11.2025, 14:42 |
| Neue Version: | A1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 07.11.2025, 13:50 |
Titel
Einjähriges Grundeinkommen für Schulabsolvent*innen
Zu:
Modellprojekt: Dreijähriges Grundeinkommen für Schulabsolvent*innen
Antragstext
Von Zeile 1 bis 19:
Wir setzen uns für ein einjähriges bedingungsloses Grundeinkommen auf
Landesebene ein, dass Schulabsolvent*innen Sachsen-Anhalts zustehen soll, die
nach dem Schulabschluss eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen.
Dieses Programm soll folgende Kernelemente beinhalten:
1. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die ihren Schulabschluss in Sachsen-
Anhalt erworben haben und innerhalb eines Jahres nach Abschluss ein Studium oder
eine Ausbildung in Sachsen-Anhalt beginnen.
2. Das Übergangseinkommen wird für die Dauer von zwölf Monaten ab Beginn des
Studiums oder der Ausbildung gewährt.
3. Die Höhe soll zu Beginn auf 1000 € pro Monat festgelegt sein, wobei es eine
Dynamisierung, die sich an die Inflation koppelt, geben soll.
4. Die Beantragung erfolgt unbürokratisch: Ausbildungsbetriebe und Hochschulen
melden den Ausbildungs- bzw. Studienbeginn direkt an die zuständige
Landesbehörde und übermitteln die Kontodaten der Berechtigten.
5. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln und wird im Landeshaushalt
verankert.
6. Nach einer zweijährigen Pilotphase erfolgt eine wissenschaftliche Evaluation
des Programms hinsichtlich seiner Wirksamkeit für die Fachkräftesicherung und
Bildungsgerechtigkeit.
Wir setzen uns für ein Modellprojekt für ein dreijähriges bedingungsloses Grundeinkommen auf Landesebene ein, dass Schulabsolvent*innen Sachsen-Anhalts zustehen soll, die
nach dem Schulabschluss eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen.
Dieses Programm soll folgende Kernelemente beinhalten:
- Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die ihren Schulabschluss in Sachsen-Anhalt erworben haben und innerhalb eines Jahres nach Abschluss ein Studium oder eine Ausbildung in Sachsen-Anhalt beginnen.
- Freiwilligen- oder Pflichtdienste verlängern den Zeitraum, in dem der Anspruch wahrgenommen werden kann, um die Dauer des jeweiligen Dienstes.
- Das Übergangseinkommen wird für die Dauer von 36 Monaten ab Beginn des Studiums oder der Ausbildung gewährt.
- Es wird ein Grundbedarf definiert, der mindestens dem für das jeweilige Jahr offiziell festgesetzten Existenzminimum entspricht. Zudem sollen Zusatzbedarfe berücksichtigt werden. Darüber hinaus steht den Teilnehmenden die Beantragung von Wohngeld nach WoGG weiter offen.
- Die Beantragung erfolgt möglichst unbürokratisch: Ausbildungsbetriebe und Hochschulen melden den Ausbildungs- bzw. Studienbeginn direkt an die zuständige Landesbehörde und übermitteln die Kontodaten der Berechtigten.
- Die Finanzierung erfolgt zunächst aus Landesmitteln und wird im Landeshaushalt verankert. Eine Mitfinanzierung durch den Bund wird angestrebt.
- Nach der dreijährigen Modellphase erfolgt eine wissenschaftliche Evaluation des Programms hinsichtlich seiner Wirksamkeit für die Armutsreduzierung, Fachkräftesicherung und Bildungsgerechtigkeit.