| Antrag: | Einjähriges Grundeinkommen für Schulabsolvent*innen |
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| Antragsteller*in: | Jascha Rihm (KV Halle) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 19.11.2025, 09:59 |
Ä1 zu A1: Einjähriges Grundeinkommen für Schulabsolvent*innen
Titel
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Modellprojekt: Dreijähriges Grundeinkommen für Schulabsolvent*innen
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2:
Wir setzen uns für ein einjähriges bedingungslosesModellprojekt für ein dreijährigesbedingungsloses Grundeinkommen auf
Landesebene ein, dass Schulabsolvent*innen Sachsen-Anhalts zustehen soll, die
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eine Ausbildung in Sachsen-Anhalt beginnen.
2. Freiwilligen- oder Pflichtdienste verlängern den Zeitraum, in dem der Anspruch wahrgenommen werden kann, um die Dauer des jeweiligen Dienstes.
3. Das Übergangseinkommen wird für die Dauer von zwölf36 Monaten ab Beginn des
Studiums oder der Ausbildung gewährt.34. Die Höhe soll zu Beginn auf 1000 € pro Monat festgelegt sein, wobei es eineDynamisierung, die sich anEs wird ein Grundbedarf definiert, der mindestens dem für das jeweilige Jahr offiziell festgesetzten Existenzminimum entspricht. Zudem sollen Zusatzbedarfe berücksichtigt werden. Darüber hinaus steht den Teilnehmenden die Inflation koppelt, geben sollBeantragung von Wohngeld nach WoGG weiter offen.45. Die Beantragung erfolgt möglichst unbürokratisch: Ausbildungsbetriebe und Hochschulen
melden den Ausbildungs- bzw. Studienbeginn direkt an die zuständige
Landesbehörde und übermitteln die Kontodaten der Berechtigten.56. Die Finanzierung erfolgt zunächst aus Landesmitteln und wird im Landeshaushalt
verankert. Eine Mitfinanzierung durch den Bund wird angestrebt.67. Nach einer zweijährigen Pilotphaseder dreijährigen Modellphase erfolgt eine wissenschaftliche Evaluation
des Programms hinsichtlich seiner Wirksamkeit für die Armutsreduzierung, Fachkräftesicherung und
Bildungsgerechtigkeit.
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